Opfer und Kollekte im Gottesdienst

Wenn eine übergemeindliche Kollekte ansteht (was in etwa 60 % der Gottesdienste der Fall ist), wird diese unter Angabe des Bestimmungszweckes entweder während des Gottesdienstes 
nach der Lesung (bei Abendmahl nach dem Fürbittengebet) oder am Ausgang eingesammelt. Am Ausgang oder im Beutel wird das Opfer für die eigene Gemeinde gesammelt.

An kollektenfreien Sonntagen ist wie bisher sowohl die Geldsammlung im Gottesdienst als auch die Geldsammlung
nach dem Gottesdienst für die eigene Gemeinde bestimmt.



Biblisch hat Geldsammlung in der Regel etwas mit Umverteilung zu tun – handele es sich dabei um Umverteilung innerhalb der Gemeinde (Apg 4,34f.) oder zwischen den Gemeinden bzw. innerhalb der Kirche (1. Kor 16,1-3; 2. Kor 8 + 9).

Die Geldsammlung hat also einen ausgesprochen diakonischen Zweck – und das ist auch die Begründung dafür, dass sie im Gottesdienst vorgenommen wird (denn ansonsten hat der „Mammon“ dort ja eigentlich keinen Platz): Sie ist menschliche Antwort auf Gottes befreiende Zusage (Ausdruck des Glaubens, der in der Liebe tätig ist Gal 5,6); ihren vollen Sinn entfaltet sie zusammen mit dem Gebet für den Sammlungszweck. Im liturgischen Wegweiser heißt es: „Durch den alten Brauch, während des Gottesdienstes Geld einzusammeln, wird deutlich, dass Liturgie und Diakonie zusammengehören.“

Die landeskirchliche Praxis, etwas über die Hälfte der jährlichen Kollekten während des Gottesdienstes übergemeindlichen Zwecken und die andere knappe Hälfte Zwecken in der Gemeinde zuzuführen, trägt dem doppelten biblischen Befund (Verantwortung auf zwei Ebenen) Rechnung. Die diakonische Profilierung der Geldsammlung rechtfertigt ihre liturgische Integration.