Bekanntmachung zur Kirchengemeinderatswahl 2007 in Schiltach

Liebe Gemeindeglieder,

in der Evangelischen Landeskirche in Baden leiten die Kirchenältesten zusammen mit der Gemeinde-Pfarrerin bzw. dem Gemeindepfarrer die Geschicke der Gemeinde.

Die 6-jährige Amtszeit der Ende 2001 gewählten Kirchen-gemeinderäte läuft Ende des Jahres 2007 ab. Daher werden im November dieses Jahres die Kirchenältesten neu gewählt.
Wir bitten Sie herzlich, bei diesen Wahlen mitzuwirken. Im Rahmen der Wahlordnung wird durch Beschluss des derzeitigen Kirchengemeinderates erstmals in Schiltach eine „Allgemeine Briefwahl“ durchgeführt.

Für die Ausübung des aktiven Stimmrechts zur Wahl zum Kirchengemeinderat von Schiltach wurde von den Kirchenältesten in Abstimmung mit dem Gemeindewahlausschuss der Zeitraum festgelegt

Montag, 5. November 2007
bis Sonntag, 11. November 2007

Aktiv wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wählerver-zeichnis eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 24. September 2007 bis 1. Oktober 2007 zur Einsichtnahme aufgelegt. Diese Frist wird zu gegebener Zeit nochmals bekannt gegeben.

Zum Wahlbezirk gehören auch die Orte Lehengericht und Wolfach-Kinzigtal.

Auf Basis der Zahl der Gemein­deglieder (St.: 1. Januar 2007) sind in Schiltach nach dem Leitungs- und Wahlgesetz
8 Kirchenälteste zu wählen.

Die wahlberechtigten Gemeindeglieder werden gebeten,

Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchen­ältesten

einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind bei Frau Arnold im Pfarrbüro erhältlich bzw. liegen am Hauptausgang der Stadtkirche aus. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens

3. September 2007

beim Gemeindewahlausschuss / Evang. Pfarramt (Pfarrbüro) Hohensteinstraße 1 in Schiltach         
einzureichen.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern (§ 66 Abs. 1 LWG) unterzeichnet sein. Die Anzahl der auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagenen Personen ist nicht begrenzt. Nach dem Leitungs- und Wahlgesetz kann als Kandidierende(r) vorgeschlagen werden, wer

  • wahlberechtigt ist (§§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 1 LWG),
  • spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 LWG),
  • bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 LWG).

Die Grundordnung sowie das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können beim Pfarramt während der üblichen Bürozeiten eingesehen werden.

Wir hoffen auf ein reges Interesse an der Wahl und die Bereitschaft engagierter Gemeindeglieder, sich als Kandidat(in) zur Verfügung zu stellen. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt recht herzlich.

Schiltach, im Juli 2007   

                            

Der Gemeindewahlausschuss
Pfr. Wolfgang Gehring, Reinhard Mahn, Christian Wolber, Georg Bühler